Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Mit Wirkung zum 01.06.2022 erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und werden vom Jobcenter Landkreis Ludwigsburg betreut. Die Zuständigkeit umfasst dabei die Gewährung von Bürgergeld und die Begleitung des Kunden in Richtung Arbeitsmarktintegration.

1. Beziehen Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Sie müssen keinen Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg kommt auf Sie zu.

2. Sind Sie erst nach dem 01.06.2022 nach Deutschland eingereist?

Wenn Sie hilfebedürftig sind, erhalten Sie Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Antragsunterlagen Bürgergeld finden Sie hier.

Zur online Antragstellung gelangen Sie hier.

Sie können dann Bürgergeld erhalten, wenn Sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, Ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und Sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erfüllen.

Die häufigsten Fragen und Antworten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen zum Bürgergeld finden Sie hier.