Erhalten Sie SGB-II-Leistungen als Zuschuss, werden die Pflichtbeiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung über das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg gezahlt.
Sind Sie entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert und damit nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, zahlt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen.
Werden Sie allein durch den zu leistenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag hilfebedürftig, wird Ihnen ein Zuschuss zu den Beiträgen in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
Bezieher von Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Menschen werden durch das Jobcenter grundsätzlich nicht kranken- und pflegeversichert.
Bitte beachten Sie: Die Versicherung greift erst, wenn die Leistungen bewilligt wurden. Sie beginnt dann grundsätzlich rückwirkend mit dem ersten Tag der Leistungsbewilligung. Es kann jedoch ein zeitliches Fenster entstehen, indem Sie Krankenversicherungsschutz beanspruchen möchten, eine Bewilligung Ihres Antrags jedoch noch nicht erfolgen konnte. Es kann daher sinnvoll sein, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um einen vorläufigen Versicherungsschutz zu erlangen.
Beim Bezug von Bürgergeld werden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Die Zeiten des Bezugs von Bürgergeld werden durch das Jobcenter jedoch an die Rentenversicherung gemeldet. Es handelt sich um beitragsfreie Meldezeiten, welche jedoch für Anwartschaften auf z.B. Erwerbsminderungsrenten und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entscheidend sein können.