Eingliederungsleistungen

Um Sie bei der beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen, stehen Ihrer Vermittlungsfachkraft unterschiedliche Eingliederungsleistungen (Förderleistungen) zur Verfügung. Je nach Ihrer individuellen Situation und Bedarfslage wählt sie die passenden Instrumente aus.

Insbesondere kommen folgende Eingliederungsleistungen zur Anwendung:

  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
Weiterbildungsgeld

Weiterbildungsgeld

Bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150€.

Bürgergeldbonus

Bürgergeldbonus

Bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung mit einer Mindestdauer von 8 Wochen, einer berufsvorbereitenden Maßnahme, oder an einer Maßnahme für junge Menschen nach § 16h SGB II, erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 75€ pro Monat für jeden Monat der Teilnahme. Vorausgesetzt für die Maßnahme wird kein Weiterbildungsgeld gezahlt.

  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätigkeit
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Leistung an Arbeitgeber)
  • Teilhabe am Arbeitsmarkt – Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt (Leistungen an Arbeitgeber)
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Vermittlungshemmnissen (Leistung an Arbeitgeber)
  • Förderung der Berufsausbildung und Ausbildungsvorbereitung
  • sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung
  • sozialintegrative Leistungen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Vermittlungsfachkraft.

Interessieren Sie sich als Arbeitgeber für die finanziellen Fördermöglichkeiten, die bei Einstellung eines Leistungsbeziehers in Arbeit bzw. Ausbildung unter Umständen infrage kommen? Unsere Firmenberatung informiert Sie gern.