Um Sie bei der beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen, stehen Ihrer Vermittlungsfachkraft unterschiedliche Eingliederungsleistungen (Förderleistungen) zur Verfügung. Je nach Ihrer individuellen Situation und Bedarfslage wählt sie die passenden Instrumente aus.
Bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150€.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Vermittlungsfachkraft.
Interessieren Sie sich als Arbeitgeber für die finanziellen Fördermöglichkeiten, die bei Einstellung eines Leistungsbeziehers in Arbeit bzw. Ausbildung unter Umständen infrage kommen? Unsere Firmenberatung informiert Sie gern.