Antragstellung

Wie stelle ich meinen Antrag?

Bürgergeld erhalten Sie nur auf Antrag. Stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.

Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Dies gilt – mit Ausnahme der ergänzenden Lernförderung, die gesondert zu beantragen ist – auch für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe, die grundsätzlich mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit beantragt werden.

Sonderbedarfe müssen Sie grundsätzlich gesondert beantragen.

Mit Ihrem Antrag wird Ihr Anspruch auf Leistungen umfassend geprüft. Daher sind eine Vielzahl von Unterlagen und Nachweisen für Sie und alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft erforderlich. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie stets darauf achten, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.

Um einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, können Sie persönlich beim örtlich zuständigen Jobcenter im Landkreis Ludwigsburg vorsprechen. Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf  Bürgergeld online zu stellen. Zur online Antragstellung gelangen Sie hier

Zur Anspruchsprüfung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Personalausweis, Pass oder Aufenthaltserlaubnis und eine aktuelle Meldebescheinigung vom Rathaus (gebührenfrei). Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch auf dem Postweg einreichen.

Falls Sie bereits Leistungen von uns erhalten, ist es ausreichend, wenn Sie etwa vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag (Weiterbewilligungsantrag) einreichen. Hierin müssen Sie lediglich eventuelle Änderungen angeben und die entsprechenden Nachweise beifügen. Erst- und Folgeanträge können Sie sich über Formulare herunterladen. Selbstverständlich liegen die Antragsformulare auch in unseren Geschäftsstellen aus.

Weiterbewilligungsanträge werden zugesandt.

Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Weiterbewilligungsantrag oder Ihre Veränderungsmitteilung online zu senden. Zu den Onlineformularen gelangen Sie hier .