Miete/Kosten der Unterkunft und Heizung

Was sind angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)?

Neben dem Regelbedarf gehören die Kosten der Unterkunft und Heizung zu den wesentlichen Leistungsbestandteilen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese werden – soweit sie angemessen sind – in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Bei der Beurteilung, welche Kosten im Einzelfall angemessen sind, wird die reale Lage auf dem Wohnungsmarkt ebenso berücksichtigt wie die Größe und die Zusammensetzung Ihrer Haushaltsgemeinschaft.

Welche Unterkunftskosten in Ihrem Einzelfall angemessen sind, richtet sich sowohl nach Ihrem Wohnort als auch nach der Personenzahl Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Die Höhe der angemessenen Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten) für den Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier: Hinweisblatt - Umzüge und angemessene Miethöchstgrenzen.

Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen (z.B. Schuldzinsen, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen), jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Sind Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung nicht angemessen, werden sie als Bedarf nur dann weiter anerkannt, wenn es Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Kosten zu senken.

Sind Sie unverheiratet, noch nicht 25 Jahre alt und wollen aus dem Haushalt Ihrer Eltern/ Ihres Elternteils ausziehen, müssen Sie zuvor, insbesondere vor Unterschrift des Mietvertrages eine Zusicherung vom Jobcenter einholen. Sie müssen dabei die Gründe für Ihren geplanten Auszug nennen.

Die Zusicherung erhalten Sie nur dann, wenn

  • schwerwiegende soziale Gründe dagegensprechen, dass Sie in der elterlichen Wohnung verbleiben und diese Gründe nachgewiesen werden,
  • Ihr Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  • nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Nur wenn Sie eine Zusicherung erhalten haben, wird das Jobcenter später die Miete und die Nebenkosten für Ihre neue Wohnung übernehmen.

Energiekosten

Gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten - Was tun, wenn der Abschlag oder die Nachzahlung nicht bezahlt werden können?

Wer hilft mir dabei? Die wichtigsten Informationen und Kontaktadressen finden Sie hier:
Informationsflyer - Gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten

Sie beziehen keine Jobcenterleistungen? - melden sie sich auch gerne bei www.energiefonds-kirche.de

Sind Sie interessiert an den Thema der Energiekrise? - Informationen zu Folgewirkungen der Energiekrise und konkrete, nutzwertige Hinweise und Handlungsempfehlungen, dazu auch Hintergrundwissen über die aktuelle Situation. Hier erhalten Sie Informationen von der Verbraucherzentrale.

  

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