Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gibt es seit dem 1. Januar 2005.
Sie richtet sich an Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit finden können oder ihr Einkommen nicht ausreicht, um ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu bestreiten.
In der Grundsicherung werden zwei Arten von Leistungen unterschieden:
Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zählen die pauschalisierte Regelleistung und das Sozialgeld, die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bestimmte einmalige Leistungen und Mehrbedarfe, welche unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Ebenfalls werden vom Jobcenter Landkreis Ludwigsburg pauschalisierte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine individuelle Leistung, die Ihre persönlichen Lebensumstände so weit wie möglich berücksichtigt. Von daher ist es unerlässlich, dass Sie alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Leistungsgewährung bzw. Ihrem Integrationsvermittler im Jobcenter mitteilen. Sie müssen u. a. folgende Änderungen mitteilen: Einkommensänderungen, Bezug von anderen Sozialleistungen oder Unterhalt, Zuzug oder Wegzug von Haushaltsangehörigen, Heirat, Umzug.
Unter dem Reiter „(Ihr) Antrag auf Leistungen/Antragstellung/Leistungsgewährung“ erhalten Sie Informationen über die wichtigsten leistungsrechtlichen Angelegenheiten. Weitere grundsätzliche Informationen finden Sie auch hier.