Hindenburgstr. 4
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 144-2229
Fax: 07141 144-59944
E-Mail: Jobcenter@Landkreis-Ludwigsburg.de
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen etwa in Kindertageseinrichtungen, in der Schule und in der Freizeit, ohne Einschränkungen mitzumachen und teilnehmen zu können.
Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen einige Informationen über die einzelnen Leistungen, die Beantragung und die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Ihre Kinder beziehungsweise Ihren eigenen Leistungsanspruch zur Verfügung.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0–24 Jahren, die einen Anspruch auf
haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18. Geburtstag) erhalten die Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten.
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt, nicht aber die für Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets anfallenden Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen von der bewilligenden Stelle weitere Unterlagen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angefordert werden.
Zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zählen:
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) können als Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine) gewährt werden. Das Abrechnungsverfahren soll möglichst unkompliziert gestaltet werden, aber auch die individuelle Förderung des Kindes gewährleisten. Daher können für die einzelnen Bereiche des Bildungs- und Teilhabepaketes unterschiedliche Formen der Leistungserbringung gelten. In welcher Form die konkrete Leistung erbracht wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Fahrscheine oder Anmeldungen, die Sie im Zuge von Leistungen für Bildung und Teilhabe geltend machen möchten, gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis vorlegen müssen.
Die Leistungen für alle anderen Bedarfe werden nach Entscheidung über den Antrag entweder per Direktzahlung an den Leistungserbringer oder als Geldleistung an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt. In Einzelfällen kann eine Erbringung der Leistung per Gutschein erfolgen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), mit Ausnahme der außerschulischen Lernförderung, sind vom Grundantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz umfasst. Die außerschulische Lernförderung ist separat zu beantragen und nicht vom Grundantrag umfasst.
Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, muss einen gesonderten Antrag je Kind stellen.
Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Jobcenter (SGB-II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher), das örtlich zuständige Sozialamt (SGB-XII-Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) oder an den Fachbereich für Asylbewerber und Aussiedler (für Bezieher von Asylbewerberleistungen).
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten Sie über die folgenden Stellen:
Beim Fachbereich Jobcenter:
Beim Fachbereich besondere soziale Hilfen:
Beim Fachbereich Asylbewerber und Aussiedler für:
Innerhalb der Fachbereiche richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Leistungsberechtigten.