Fragen, Antworten und Rechtsgrundlagen zum Bürgergeld
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen zum Bürgergeld
- Information zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Rechtskreis SGB II
Wir weisen unsere Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB in Papierform aktiv bei ihrem Arzt einzufordern.
Gesetzliche Grundlage zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB), im Rahmen des Rechtskreises SGB II:
Seit Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen (die sogenannte - eAUB). Arbeitnehmende müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Mit dem 7. SGB IV ÄndG wurden zum 01.01.2024 neue Rechtsgrundlagen für einen elektronischen Abruf von AUB für gesetzlich krankenversicherte Kundinnen und Kunden auch im Rechtskreis SGB III geschaffen. (§ 311 Abs. 2 SGB III)
Im SGB II hingegen ist derzeit keine elektronische AUB vorgesehen. Das Jobcenter verfügt über keine gesetzliche Berechtigung und somit über keine technische Möglichkeit, um die eAUB abzurufen.
Das bedeutet, dass Beziehende von Bürgergeld (SGB II) weiterhin verpflichtet sind, ihre AUB in Papierform beim Jobcenter einzureichen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Unterstützung benötigen.