Kinderbetreuung und berufliche Planung

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen für Eltern mit kleinen Kindern.

Wenn Ihr Kind 15 Monate alt ist und eine verlässliche Kinderbetreuung vorhanden ist, sollen Sie in der Regel eine Arbeit aufnehmen oder an einem passenden Angebot teilnehmen.

Das kann zum Beispiel sein:

  • eine Arbeit,
  • eine Maßnahme,
  • ein Sprachkurs,
  • eine Ausbildung oder
  • eine Weiterbildung.

Welche Möglichkeit zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Das besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.

Was hat sich geändert?

Die berufliche Planung mit dem Jobcenter beginnt für Eltern mit kleinen Kindern jetzt früher.

Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Kinderbetreuung und den eigenen nächsten Schritten zu beschäftigen.

Kinderbetreuung frühzeitig planen

Eine verlässliche Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung, wenn Sie arbeiten oder an einem Angebot teilnehmen möchten.

Informieren Sie sich deshalb möglichst früh:

  • Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in meiner Nähe?
  • Wo und wann kann ich mein Kind anmelden?
  • Welche Fristen gelten?
  • Welche Betreuungszeiten brauche ich?

Unser Tipp: Bewahren Sie Anmeldebestätigungen und auch Absagen für Betreuungsplätze auf. So behalten Sie den Überblick und können den aktuellen Stand bei einem Gespräch im Jobcenter mitbringen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Der nächste Schritt kann für jede Person anders aussehen.

Vielleicht möchten Sie arbeiten oder wieder in einen früheren Beruf einsteigen. Vielleicht möchten Sie einen Schul- oder Berufsabschluss nachholen, eine Ausbildung beginnen, Ihre Deutschkenntnisse verbessern oder sich beruflich neu orientieren.

Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, welche Möglichkeiten zu Ihrer Situation passen und welcher nächste Schritt sinnvoll sein kann.

Das Jobcenter unterstützt Sie

Wir beraten Sie gerne zu:

  • Kinderbetreuung,
  • Arbeit und beruflicher Orientierung,
  • Schul- und Berufsabschlüssen,
  • Ausbildung und Weiterbildung,
  • Sprachkursen,
  • Maßnahmen und weiteren Angeboten des Jobcenters.

Sprechen Sie uns frühzeitig an. So können wir gemeinsam planen, wie Kinderbetreuung und Ihre weiteren Schritte gut zusammenpassen.

Krippen, Kitas und Tageseltern im Landkreis – alle Angebote auf einen Blick

Im Landkreis gibt es viele Möglichkeiten für die Betreuung von Kindern – in Krippen, Kindergärten oder bei Tageseltern. 

Eine interaktive Karte zeigt Ihnen, welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt. So sehen Sie auf einen Blick, welche Möglichkeiten es für die Betreuung Ihres Kindes gibt. 

Die Karte hilft Ihnen dabei, sich zu informieren und nach einer passenden Betreuung zu suchen.

Link zur Karte

Klicken Sie in der interaktiven Karte einfach auf Ihre Stadt oder Gemeinde, um direkt auf die jeweilige Internetseite zu gelangen.

Dort finden Sie weitere Informationen zu den Einrichtungen, Ansprechpersonen und zur Anmeldung.

Finanzielle Hilfen

Unterstützung für Kita und Tagespflege im Landkreis Ludwigsburg

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bekommen, können Sie finanzielle Hilfe für die Kinderbetreuung erhalten. Hier erklären wir, welche Hilfe es gibt und wo Sie sie beantragen können.

Gebühren für die Kita

Wenn Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen, müssen Sie meist keine Kita-Gebühren zahlen.

  • Sie können eine Kostenübernahme oder Befreiung beantragen.
  • Zuständig ist das Jugendamt beim Landratsamt Ludwigsburg.

Hier finden Sie den Antrag:
Antrag auf Bezuschussung der Kosten der Kindertageseinrichtung (PDF)

Weitere Informationen:
Kindertageseinrichtungen – finanzielle Förderung (Landratsamt Ludwigsburg)

Wichtig:
Der Antrag gilt erst ab dem Monat, in dem Sie ihn stellen – nicht rückwirkend!

Tageseltern / Kindertagespflege

Wenn Ihr Kind von Tageseltern betreut wird, können auch hier die Kosten übernommen werden.

  • Zuständig: Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich „Finanzierung Kindertagesbetreuung“

Informationen und Antrag:
Tageseltern Ludwigsburg – finanzielle Förderung

Mittagessen, Ausflüge und andere Kosten

Zusätzliche Kosten (z. B. Mittagessen, Ausflüge oder Vereinsbeiträge) können über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezahlt werden.

  • Zuständig: Jobcenter oder Landratsamt Ludwigsburg
  • Sie brauchen einen extra Antrag.

Hier finden Sie die Anträge:
Formulare für Empfangende von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen: Jobcenter Landratsamt Ludwigsburg

Mehr Informationen:
Bildung und Teilhabe – Familienportal

  

Wenn Sie in der Stadt Ludwigsburg wohnen: Auch die Stadt Ludwigsburg bietet eigene Gebührenermäßigungen an.

  • Antrag auf Gebührenbefreiung oder Ermäßigung direkt bei der Stadt stellen.
  • Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Zahl Ihrer Kinder.

 Informationen & Antrag:
 Kita-Gebührenermäßigung Stadt Ludwigsburg

Hilfe & Beratung

Wenn Sie Hilfe beim Antrag brauchen, wenden Sie sich an:

  • Ihr zuständiges Jobcenter
  • Das Jugendamt im Landratsamt Ludwigsburg
    (Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe / Kindertagesbetreuung)
  • Oder an örtliche Beratungsstellen