Angebote und Maßnahmen

Integrations- und Berufssprachkurse

Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist zwingende Grundlage und Voraussetzung für die berufliche Integration in Deutschland. Ihre Vermittlungsfachkraft unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Sprachkursangeboten und -trägern.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Ihre Vermittlungsfachkraft vermittelt zur Anerkennung Ihres im Heimatland erworbenen Berufsabschlusses an die zuständigen Stellen. Die Kosten für die Übersetzung von Dokumenten können übernommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Vermittlungsfachkraft im Vorfeld über diese Kosten informieren. Nachträglich gestellte Anträge auf Kostenerstattung können nicht berücksichtigt werden.

Studium

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von akademischen Abschlüssen sind die Hochschulen zuständig. Zur Führung eines akademischen Grades wenden Sie sich bitte an die Landesbehörden.

Orientierung – Sprache – Integration

Die Maßnahme Orientierung – Sprache – Integration (OSI) überbrückt die Zeit bis zum Beginn eines Integrationskurses durch eine Heranführung an die deutsche Sprache und Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

NiL – Neustart in Ludwigsburg

Nachdem erste Deutschsprachkenntnisse erworben wurden, führt Sie die Maßnahme NiL an den Arbeitsmarkt des Landkreises Ludwigsburg heran. Die erlernten Deutschkenntnisse können hier unter anderem im Rahmen eines integrierten Betriebspraktikums in der Praxis angewandt werden.

M.O.V.E. für Flüchtlinge: Motivation – Orientierung – Vermittlung – Eingliederung

Dieses Maßnahmeangebot mit einem hohen Anteil an tagestrukturierender Beschäftigung richtet sich an Kunden, für die eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgrund verschiedener Hemmnisse (noch) nicht primäres Ziel ist.

Weitere Informationen

Die Vermittlungsbemühungen werden durch vielfältige Arbeitgeberkontakte und Förderinstrumente zur Unterstützung von Arbeitgebern flankiert. Das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg begrüßt Bemühungen von Kunden, im Rahmen von Praktika Einblicke in die Berufswelt zu gewinnen. Bitte setzen Sie sich vor Aufnahme einer Beschäftigung/eines Praktikums immer mit Ihrer Vermittlungsfachkraft in Verbindung, damit die Rahmenbedingungen geprüft werden können.

Steht für Sie bereits ein realistisches Berufsziel fest, weist Ihre Vermittlungsfachkraft Sie der Firmenberatung zu, die Sie im Rahmen der Bewerberorientierten Vermittlung mit Unternehmen in Kontakt bringt.

Ist Ihr Ziel eine Ausbildung, übergibt Ihre Vermittlungsfachkraft Sie an die Ausbildungsstellenvermittlung. Voraussetzung dafür ist mindestens B1-Sprachniveau.

Wurden im Kooperationsplan selbstständige Bemühungen um einen Arbeitsplatz vereinbart, können Bewerbungskosten erstattet werden. Vermittlungsvorschläge durch das Jobcenter sind bindend. Bitte achten Sie immer auf die Rechtsfolgenbelehrungen.